Gründungsfahrplan

Hier ein "Fahrplan", der helfen soll, die einzelnen Schritte in der bestmöglichen Reihenfolge zu machen und möglichst nichts zu vergessen. Der Klick auf die einzelnen Nummern-Icons führt zu weiteren Details. Soweit sinnvoll, finden sich direkt unter den Punkten Links zu weiteren externen Seiten und/oder auf dieser Website verfügbare Infos & Tools.


1. Selbständigkeit: Ja oder nein?

Versuchen Sie, sich ein Bild über den Alltag einer Unternehmerin bzw. eines Unternehmers zu machen: Sprechen Sie mit beruflich Selbständigen, lesen Sie Interviews mit Selbständigen. Video-Porträts von Unternehmerinnen und Unternehmern finden Sie zum Beispiel über den untenstehenden Link. Sprechen Sie vor allem auch mit Ihrer Familie. Sie muss Ihr Vorhaben unterstützen. Stellen Sie fest, über welche fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse Sie verfügen. Nutzen Sie die verschiedenen Gründertests, zum Beispiel im BMWi-Existenzgründungsportal. Überlegen Sie, ob für Sie eher eine Neugründung oder eine Unternehmensnachfolge in Frage kommt.


2. Prüfen: Funktioniert die Geschäftsidee?

Stellen Sie fest, wer Ihre zukünftigen Kunden sein könnten. Beschreiben Sie Ihren Kundenkreis möglichst genau. Und: Was unterscheidet Ihr Angebot von dem Ihrer Wettbewerber? Wenn es Ihnen an einer zündenden Geschäftsidee fehlt, bieten sich eventuell eine Unternehmensnachfolge oder auch Franchising als Alternative an.



3. Vor dem Start: Information und Beratung

Erkundigen Sie sich z.B. bei der kommunalen Wirtschaftsförderung, ob es in Ihrer Kommune/Ihrer Region eine Gründungsinitiative gibt. Besuchen Sie ein Gründungsseminar der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Ihres Berufs- bzw. Branchenverbandes. Klären Sie: Zu welchen Fragen brauchen Sie Beratung? Wer kann Ihnen je nach Fragestellung weiterhelfen? Was sollten Sie beim Abschluss von Beraterverträgen beachten?


4. Unternehmensgründung planen

Schreiben Sie Ihren Businessplan selbst. Nur auf diese Weise gewinnen Sie an Wissen und Sicherheit, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu starten. Erläutern Sie Ihre Geschäftsidee bzw. Ihr Vorhaben. Beschreiben Sie Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung. Beschreiben Sie Ihre zukünftigen Kunden und Ihre Mitbewerber. Zu welchem Preis wollen Sie Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung verkaufen? Welcher Vertriebskanal ist geeignet? Welche Kommunikations- und Werbemaßnahmen wollen Sie ergreifen? Welche Rechtsform kommt in Frage? Welche Chancen und Risiken hat Ihr Vorhaben?


 5. Startkapital berechnen

Wie viel Geld benötigen Sie, um Ihr Gründungsvorhaben zu starten? Je nach Vorhaben müssen Material, Büroausstattung, ein Warenlager, Mietkaution, Umbauten usw. finanziert werden. Denken Sie daran, dass Sie unter Umständen auch eine mehrmonatige Anlaufphase finanziell überbrücken müssen. Welche laufenden Kosten kommen auf Sie zu? Vergessen Sie dabei nicht Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten. All das gehört in den Kapitalbedarfsplan. Schätzen Sie mit Hilfe einer Rentabilitätsvorschau realistisch ein, ob Sie mit den Einnahmen aus Ihrer beruflichen Selbständigkeit alle betrieblichen und privaten Kosten decken können. 


 6. Startkapital beschaffen

Wie viel eigenes Geld können Sie in Ihr Gründungsvorhaben investieren? Wer könnte Ihnen privat Geld leihen? Eventuell könnte sich ein Gesellschafter an Ihrem Unternehmen beteiligen? Informieren Sie sich über Förderprogramme die vom Bund und den Bundesländern für Existenzgründer zur Verfügung gestellt werden und entwickeln Sie einen Finanzierungsplan. Bei der Erarbeitung Ihres Finanzierungsplans unterstützt Sie der Bereich „Finanzierung und Förderung“ der Gründerplattform.


 7. Selbständigkeit anmelden, ggf. Erlaubnisse einholen

Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit müssen Sie beim Gewerbeamt anzeigen (gilt nicht für Freiberufler). Gewerbetreibende und Freiberufler müssen außerdem eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, ob Sie darüber hinausgehende Formalitäten erledigen müssen. Erkundigen Sie sich, ob Sie besondere Voraussetzungen, Nachweise, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen benötigen.


 8. Steuern einplanen, Pflichten gegenüber dem Finanzamt kennen

Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie Ihrem Finanzamt den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ übermitteln. Aus Ihren Angaben zur Rechtsform und Ihren voraussichtlichen Umsätzen und Gewinnen errechnet das Finanzamt die ersten Steuerforderungen. Stellen Sie sich von Anfang an auf Ihre steuerlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt ein. Sie sollten sich hierbei durch einen Steuerberater über diese Pflichten, die notwendige Buchführung und die Art des Jahresabschlusses beraten lassen.


9. Betrieb versichern, private Vorsorge betreiben

Für betriebliche Risiken wie beispielsweise Einbruch, Feuer, Maschinenschaden oder Fahrlässigkeiten, die zu Haftungsansprüchen führen, gibt es spezielle Versicherungen. Außerdem sollten Sie von Anfang an Ihre private Vorsorge im Blick haben. Informieren Sie auf jeden Fall Ihre Krankenversicherung über Ihre Pläne. Unter bestimmten Umständen können Sie bei der Agentur für Arbeit eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige abschließen. Zu Fragen der Altersvorsorge erkundigen Sie sich beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes und der Stiftung Warentest.


10. Nach dem Start: beraten und begleiten lassen

Nach dem Unternehmensstart kommen neue Aufgaben auf Sie zu. Nutzen Sie auch weiterhin geeignete Informations- und Beratungsangebote. Vermeiden Sie Informationsdefizite – Sie können schnell dazu führen, dass Ihr Start-Up in eine Schieflage gerät. Nutzen Sie auch die Beratungsförderung des Bundes.


Quellen: Existenzgründungsportal des BMWi, KfW Gründerplattform, eigene Kenntnis

Als Gründer und Unternehmer sieht man sich in der Regel mit einer Vielzahl von Aufgaben konfrontiert, die allesamt angemessen gemanagt werden müssen. Hierzu zwei Weisheiten als Anregung oder zur Erinnerung und Prüfung, ob man daraus etwas für seine Arbeitsorganisation ableiten kann:

Das sogenannte Eisenhower-Prinzip ist eine in der Ratgeber- und Consultingliteratur oft genannte Möglichkeit, anstehende Aufgaben in Kategorien einzuteilen. Dadurch sollen die wichtigsten Aufgaben zuerst erledigt und unwichtige Dinge aussortiert werden. Jedem Aufgabentyp wird eine bestimmte Art der Bearbeitung zugeordnet. D-Aufgaben werden nicht erledigt. Das Eisenhower-Prinzip kann in der Dienstleistung bei knappen Ressourcen effektiv eingesetzt werden.

Dieses Prinzip wird heutzutage gelegentlich kritisch betrachtet, da ein gutes Zeitmanagement gerade verhindern soll, dass Aufgaben sich als dringend in den Vordergrund schieben. Die Priorisierung und Einteilung der Aufgaben wird demzufolge vorwiegend nach dem Kriterium „Wichtigkeit“ vorgenommen.


Das Paretoprinzip, benannt nach Vilfredo Pareto (1848–1923), auch 80-zu-20-Regel genannt, besagt, dass 80 % der Ergebnisse mit 20 % des Gesamtaufwandes erreicht werden. Die verbleibenden 20 % der Ergebnisse erfordern mit 80 % des Gesamtaufwandes die quantitativ meiste Arbeit.

Heutzutage wird das Paretoprinzip häufig für Projekt- und Zeitmanagement zu Hilfe gezogen, um wichtige Arbeitspakete zu erkennen und schnelle Fortschritte bei relativ guten Ergebnissen zu erzielen (um hundertprozentige Ergebnisse zu erzielen, benötigt man natürlich auch 100 % der Bemühungen). Es hilft zudem, Arbeiten zu identifizieren, die aufgrund fehlender Effizienz aufgeschoben oder weggelassen werden können. Kritiker bemängeln, dass das Prinzip dazu verführe, Aufgaben nicht mehr komplett abzuschließen, dass es aber gleichwohl Aufgaben oder Projekte gebe, für die eine 80-%-Erledigung nicht ausreichend sei