Ihre Wünsche für eine mögliche Behandlung
Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr einwilligen können. Damit geben Sie Ärztinnen, Ärzten und Ihrer Vertrauensperson eine Grundlage für Entscheidungen.
Eine Patientenverfügung ist freiwillig. Sie ist nicht nur ein Thema für das hohe Alter: Auch nach einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung kann sie wichtig werden.Möglichst konkret werden
Sätze wie „Ich möchte nicht an Geräten hängen“ oder „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen für sich allein häufig nicht aus. Beschreiben Sie, für welche gesundheitliche Situation Ihre Festlegung gelten soll und welche Behandlung Sie dann wünschen oder ablehnen.
Dabei kann es beispielsweise um künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Wiederbelebung oder die Behandlung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden gehen. Diese Beispiele sind keine Empfehlung für oder gegen eine Behandlung. Entscheidend sind Ihre eigenen Vorstellungen.
Lassen Sie sich medizinisch beraten, besonders bei einer bestehenden Erkrankung. So können Sie besser einschätzen, welche Folgen eine Festlegung haben kann. Die Textbausteine und Erläuterungen des Bundesjustizministeriums helfen bei der Formulierung.
Was Ihnen persönlich wichtig ist
Ergänzen Sie die konkreten Festlegungen durch Ihre Wertvorstellungen: Was bedeutet Lebensqualität für Sie? Welche Erfahrungen oder Überzeugungen prägen Ihre Haltung? Solche Angaben können helfen, Ihren Willen zu verstehen, wenn eine Situation nicht genau beschrieben ist.
Sie können Behandlungen ausdrücklich wünschen oder ablehnen. Auch eine Begrenzung einzelner Maßnahmen bedeutet nicht, dass Sie auf Pflege, Zuwendung oder die Linderung von Beschwerden verzichten möchten. Formulieren Sie Ihre Wünsche hierzu ebenfalls.
Schriftlich festhalten und unterschreiben
Eine Patientenverfügung können Sie als einwilligungsfähiger Volljähriger schriftlich erstellen und unterschreiben. Eine notarielle Beurkundung ist dafür nicht erforderlich. Sie können die Verfügung jederzeit formlos widerrufen.
Prüfen Sie den Inhalt gelegentlich und nach wesentlichen Veränderungen Ihrer Gesundheit. Eine regelmäßige erneute Unterschrift ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Wirksamkeit. Ein Datum und eine dokumentierte Überprüfung können aber helfen, Ihre weiterhin geltenden Wünsche nachzuvollziehen.
Wann ist sie verbindlich?
Trifft eine wirksame Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, ist sie verbindlich. Eine bevollmächtigte Person oder ein gerichtlich bestellter Betreuer hat dafür zu sorgen, dass Ihr Wille umgesetzt wird.
Gibt es keine passende schriftliche Festlegung, werden Ihre Behandlungswünsche oder Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt. Dabei können auch frühere mündliche Äußerungen, Überzeugungen und persönliche Wertvorstellungen wichtig sein. Ohne Patientenverfügung wird also nicht automatisch nach den Vorstellungen eines fremden Menschen entschieden.
Bei bestimmten schwerwiegenden Entscheidungen kann eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sein. Sie entfällt in den gesetzlich geregelten Fällen, wenn Arzt und vertretungsberechtigte Person übereinstimmen, dass die Entscheidung Ihrem festgestellten Willen entspricht.
Vollmacht und Organspende abstimmen
Die Patientenverfügung bestimmt Ihre Behandlungswünsche; sie erteilt keine Vertretungsvollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie zusätzlich eine Person, die für Sie handeln darf. Eine Betreuungsverfügung enthält dagegen Wünsche für eine mögliche gerichtliche Betreuung.
Wenn Sie Organe oder Gewebe spenden möchten, stimmen Sie diese Entscheidung mit Ihrer Patientenverfügung ab. Für eine Organspende können vorübergehend intensivmedizinische Maßnahmen erforderlich sein. Vermeiden Sie widersprüchliche Aussagen in Ihren Unterlagen und lassen Sie sich hierzu beraten.
Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrer Vertrauensperson über Ihre Wünsche und teilen Sie ihr mit, wo die aktuelle Verfügung liegt.
Quellen: BGB §§ 1827, 1828, 1829
BMJV Patientenverfügung https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html
BIÖG Organspendeausweis und Patientenverfügung https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-patientenverfuegung/
Stand: 06.10.2026










