Quelle: Bundesjustizministerium 07.2021

Vollmacht digitale Medien


Digitales Erbe | Digitalen Nachlass rechtzeitig regeln 

E-Mails, Soziale Netzwerke, Cloud-Dienste: Im Netz bleiben viele Daten zurück, wenn jemand stirbt. Doch geregelt haben die wenigsten ihren digitalen Nachlass. Für die Erben beginnt oft eine Suche nach Konten, Zugangsdaten, Verträgen.

Alle übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach dem Tod eines Kunden beim jeweiligen Anbieter. Bestehende Verträge gehen im Todesfall in der Regel auf die Erben über. Deshalb gilt es, möglichst schnell alle laufenden Verträge, Abonnements und kostenpflichtigen Mitgliedschaften zu kündigen. Um herauszufinden, welche Verpflichtungen bestehen, ist meist der E-Mail-Verkehr des Verstorbenen hilfreich. Doch selbst dieser ist oft nur mit dem Passwort des Verstorbenen abrufbar. Was, wenn die Hinterbliebenen es nicht kennen?


Aktuelle Rechtsprechung: Es gilt das Erbrecht

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH - 12. Juli 2018 | III ZR 183/17) haben Betroffene Klarheit: Der digitale Nachlass ist wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln. Das heißt: Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online-Diensten gehen auf die Erben über. Sie können über alle persönlichen Daten des Verstorbenen in E-Mail-Diensten und über seine Konten in sozialen Netzwerken verfügen. Mit dem Wissen, dass die persönliche digitale Kommunikation komplett für Erben zugänglich wird, sollte jeder Online-Nutzer und jede Online-Nutzerin festlegen, wer ihr digitales Erbe verwalten und wie mit den persönlichen Daten umgegangen werden soll.


Eine Vollmacht „über den Tod hinaus“ & Liste mit allen Zugangsdaten erstellen

In einer Vollmacht wird die Vertrauensperson genannt, die den digitalen Nachlass regeln soll. Wichtig sind detaillierte Angaben dazu, welche Daten gelöscht, welche Verträge gekündigt werden sollen, was mit den Profilen in sozialen Netzwerken passieren soll usw. Ebenso sollte festlegelegt, was mit Geräten wie Computer, Smartphone, Tablet, Wearables, Smart Home und den dort gespeicherten Daten geschehen soll. Unabdingbar ist, dass die Vollmacht "über den Tod hinaus" gilt.

Es bietet sich an, eine Liste mit allen Konten einschließlich der Passwörter anzulegen. Sie sollte stets aktuell gehalten und ausgedruckt an einem sicheren Ort oder als Dokument auf einem verschlüsselten USB-Stick hinterlegt werden. Dieser könnte sinnvollerweise Bestandteil eines Notfallordners sein.

Natürlich kann man den digitalen Nachlass auch in einem Testament regeln. Dieses muss ebenso alle Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten enthalten. Man kann darin festlegen, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten erhalten. Mit Blick auf die sich hier ggf. schnell ändernden Daten, scheint aber die spezielle Vollmacht für den digitalen Nachlass sinnvoller.

Auf dieser Seite kann nachstehend sowohl eine Vollmacht, als auch eine Liste für die Zugangsdaten als PDF oder Word-Dokument heruntergeladen werden. Es macht Sinn, zu diesem Thema auch die Links zur Verbraucherzentrale und der Bundesregierung zu nutzen, um noch mehr und detailliertere Informationen einzuholen.


Quellen: Verbraucherzentrale, BGH, Bundesregierung

Vollmacht und Liste der Zugangsdaten selbst erstellt.